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Lexikon Z

ZONENGUTACHTEN

Ein Zonengutachten ist eine Gutachtenform zur Ermittlung sanierungsbedingter Bodenwertveränderungen. Darin wird jeweils für homogene Zonen im Verfahrensgebiet mit hinreichend vergleichbaren Eigenschaften – insbesondere hinsichtlich des Entwicklungszustands, der Art der baulichen Nutzung, des Maßes der baulichen Nutzung und der Grundstücksgröße – gesondert Anfangs- und Endwert ermittelt. Es ist die Vorstufe eines Einzelgutachtens.

ZUSTANDSMERKMALE EINES GRUNDSTÜCKS

Zustandsmerkmale eines Grundstücks sind die wertbeeinflussenden rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstücks, seine sonstige Beschaffenheit und die Lage des Grundstücks. Hierzu zählen unter anderem der Erschließungs(beitrags)zustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Rechte und Belastungen, Wartezeiten bis zu einer möglichen Nutzung und sonstige Lagemerkmale.

ZWANGSVERSTEIGERUNG

Die Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen. Unbewegliches Vermögen sind Grundstücke und deren Aufbauten, Wohnungseigentum, Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht. Flugzeuge und Schiffe werden ebenso wie unbewegliche Gegenstände behandelt, soweit sie in ein Register eingetragen sind. Für deren Verwertung gelten besondere Vorschriften. Wesentliches Gesetz für die Zwangsversteigerung ist das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897, zuletzt am 7. Dezember 2011 geändert, üblicherweise mit ZVG abgekürzt.
 
Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft (§180 ZVG).
 
Die Zwangsversteigerung führt – im Unterschied zur Zwangsverwaltung, die auf den Ertrag eines Grundstücks zielt – zu einer Verwertung der Substanz.

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Rolf Schulten

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