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und Schäden an Gebäuden

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Feuchte- und Schimmel

Der Schutz des Bauwerkes vor Wasser ist notwendig, um den dauerhaften Bestand des Bauwerkes zu sichern und ein hygienisches Raumklima zu gewährleisten.

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Die Folgen feuchter Außenbauteile:

  • Wärmedämmfähigkeit sinkt.
  • Evtl. Gefügesprengung
  • Ausblühungen
  • Verrottung, Fäulnis, Korrosion
  • Schimmel und Pilzbefall
  • Erkrankung der Nutzer

Natürlich entsteht Schimmel immer dort, wo vermehrt Feuchtigkeit auftritt, aber wegen zunehmender Gebäudeabdichtung als Folge konsequenter Wärmedämmung in den Wohnungen, spielt richtiges Lüften eine wichtige Rolle bei der Prävention von Schimmelbefall.

Atemnot und Asthmaanfälle können durch Schimmelpilze begünstigt werden.

Immer häufiger entstehen Streitfälle zwischen Vermieter und Mieter in Bezug auf vorhandenen Schimmel. Neben der Feststellung, ob Schimmel vorhanden ist, wird hier auch die Frage zu klären sein, aus welchem Grund der Schimmel entstanden ist.

Der Bausachverständige kann mit Hilfe modernster Technik schnell feststellen, ob der Schimmel, der immer auf zugrundeliegender Feuchtigkeit zurückzuführen ist aufgrund von  fehlerhaftem Nutzverhalten (evtl. Mieter) oder aufgrund baulicher Mängel (evtl. Vermieter) entstanden ist.

Viele Ursachen können Gründe der Schimmelbildung sein. Sei es das falsche Lüften, das Trocknen der Wäsche in der Wohnung (beides vom Mieter verschuldet), oder aber vernachlässigte Instanthaltungspflicht, schadhafter Außenputz, undichte Fenster, oder gar nicht fachgerecht durchgeführte Dämmung von Außenwänden, wofür wiederum der Vermieter die Schuldlast trägen müsste.

Der Bausachverständige ist neben der Feststellung des Befalls, als auch für die Beseitigung des Schimmels in der Lage, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Solche Feststellung ist für Immobilienkäufer, Immobilienbesitzer, als auch Vermieter oder Mieter sehr wichtig.

Lassen Sie den evtl. entstehenden Streit nicht eskalieren das ein Gericht entscheiden muss und damit hohe Kosten entstehen, sondern schalten Sie frühzeitig einen Schiedsgutachter (Mediator) zur außergerichtlichen Beilegung ein. Rufen Sie mich an und wir verabreden einen Termin.

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Rolf Schulten

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Meine Leistungen

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten
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  • Schiedsgutachten
  • Objektzustandsdokumentation
  • Bautenstandsbewertung für Banken

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