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und Schäden an Gebäuden

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Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Sie haben sich entschlossen zu bauen?

Eine Baubetreuung und Baubegleitung beginnt nicht erst mit dem Hausbau, sondern setzt sehr viel früher an.

Prüfung von Vertragsunterlagen im Rahmen der Baubetreuung.

Oft werden einem Bauherrn seitens der ausführenden Baufachbetriebe (Auftragnehmer) bereits fertig formulierte Vertragstexte zur Unterschrift vorgelegt, deren Tücken nicht zu erkennen sind, während der Bauphase jedoch für den Bauherrn fatale Folgen haben können.

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Um frühzeitig Mängel feststellen zu können, sowie eine Kontrolle der vertraglich vereinbarten Leistung durchzuführen, sind baubegleitende Qualitätsüberwachungen unerlässlich.

Für die meisten Laien sind solche Mängel nicht erkennbar, oder es fehlen bei geäußerten Zweifeln an der Korrektheit der Ausführung die fachlichen Argumente, um sich entsprechend durchzusetzen.

Haben Sie mich mit der baubegleitenden Betreuung beauftragt, trete ich für Ihre Interessen ein und erwirke eine ordnungsgemäße Nachbesserung der festgestellten Mängel.

Baubegleitung und Überwachung der Mängelbeseitigung:

Nicht nur das Monieren von Ausführungsmängeln ist eine der Aufgaben eines Bauberaters, sondern auch die Überwachung ihrer Beseitigung.

Um bei Mängeln ein Druckmittel zu haben, sollten Bauherren ihre Bauträger bzw. Auftragnehmer immer nur nach Baufortschritt bezahlen. Auf keinen Fall sollten Sie im Vertrag eine Bezahlung nach Zeitspannen vereinbaren. Denn bei solchen Verträgen muss gezahlt werden, auch wenn das Unternehmen in der Zwischenzeit nicht weitergebaut hat. Der Bauherr leistet dann quasi eine Vorauszahlung, die er im Fall einer Insolvenz verliert.

Unterstützung bei der Bauabnahme:

Jede Abschlagszahlung sollte immer an einen Baufortschritt geknüpft  werden.

Die Zahlungen sollten erst nach der schriftlichen Freigabe durch den baubegleitenden Qualitätsüberwacher geleistet werden, der regelmäßig detailliert dokumentiert und entsprechend Mängel fotografiert.

Ein Bauherr sollte auch nie auf eine förmliche Abnahme verzichten. Bei der Abnahme besteht die Möglichkeit, letzte Mängel zu entdecken, zu dokumentieren, Mängel zügig abarbeiten und beseitigen zu lassen.

Erst nach der endgültigen Mängelbeseitigung kann die letzte Zahlung oder Schlusszahlung erfolgen. Bei den Kontrollen sollte auch auf energetische Mängel geachtet werden. Diese entstehen nicht nur durch z.T. fehlerhafte Planungen, sondern auch an der z.T. handwerklichen schlechten Ausführung.

Vermeiden lassen sich solche Baumängel nur durch die laufende Kontrolle des Sachverständigen (baubegleitende Qualitätsüberwachung BQÜ).

Bauen oder modernisieren Sie ihre Immobilie mit Klarheit und Sicherheit. Eine Bauberatung, Baubetreuung kostet nur wenig im Vergleich zur Beseitigung von Baumängeln und deren Folgen.

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Rolf Schulten

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Meine Leistungen

  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
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  • Schadensgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Objektzustandsdokumentation
  • Bautenstandsbewertung für Banken

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