Schäden an und in Gebäuden
Eine Leistung ist dann mangelhaft, wenn die vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
Vereinbart ist eine Eigenschaft nur dann, wenn sie vertragsgemäß ausbedungen ist. Das Fehlen einer vereinbarten Eigenschaft stellt immer einen Mangel dar. Eine Ausnahme besteht nur im Fall, wenn der Mangel die Gebrauchstauglichkeit unerheblich mindert.
Was sind Baumängel?
Vom Baumangel spricht man, wenn der Ist- Zustand eines Bauwerkes nicht den vorher vereinbarten Vorgaben entspricht. Beispielweise kann sich ein falsch aufgefüllter Baugrund als nicht tragfähig erweisen. Die Arbeit ist somit getan, jedoch kann hierdurch ein beachtlicher Bauschaden entstehen.
Was sind Bauschäden?
Bei Bauschäden handelt es sich meist um einen Schadensfall, der durch vorherige Baumängel hervorgerufen wird.
„Was stehen bleiben soll muss recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit, doch für geraume Zeit begnügen. Mag man doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine.“
(Johann Wolfgang von Goethe)
Der Schaden ist eine Veränderung an einem Bauteil, durch die eine vorgesehene Funktion wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird.
Ursachen von Gebäudeschäden
- Planungsfehler
- Ausführungsfehler
- Bauüberwachungsfehler
- Materialfehler
- Brand, Wasser, Sturm
- Schäden durch Bauarbeiten im Bestand
- Umwelteinflüsse
- Instandhaltungsmängel (Wartungsdefizit, Pflegeabstinenz, Instandsetzungstau)
- Elementarereignisse (Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Erdrutsch, Lawinen, Erdbeben)
- Schädlinge usw.
Lassen Sie es nicht so weit kommen, schalten Sie schon vor Vertragsabschluss einen unabhängigen Bausachverständigen ein.