Die Bauabnahme
In den vergangenen Jahren haben sich am Bau verschiedene Verfahrensweisen etabliert, die nicht im Sinne des Bauherrn sind.
Viele Bauunternehmer und Bauträger drängen auf die Abnahme des Hauses, obwohl wichtige Dinge noch gar nicht erledigt sind.
Vorsicht!
Nach Durchführung der Abnahme tritt die „Umkehr der Beweislast“ in Kraft, welche private Bauherrn oft vor ein großes Problem stellen kann und zusätzlich hohe Folgekosten mit sich bringen können.
Der Auftragnehmer hat die beauftragte Leistung vor der Abnahme frei von Sachmängeln dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen.
Erst dann sollte die Abnahme stattfinden.
Die letzte Ratenzahlung oder Schlussrechnung sollte grundsätzlich erst nach der Abnahme und nach Abarbeitung aller Mängel erfolgen.
Bauträger sind in der Regel bemüht, Ihre Abnahmeprotokolle kurz zu halten. Damit Sie als Bauherr nicht das Nachsehen haben, schalten Sie für die Vorbereitung und Durchführung der Abnahme einen unabhängigen Bausachverständigen ein.
Dies gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, dass Sie Ihre Ansprüche nicht aufgrund von formalen Fehlern und Unwissenheit im Zuge der Abnahme verlieren.
Eine Bauberatung und Baubetreuung kostet nur wenig im Vergleich zur Beseitigung von Baumängeln und deren Folgen.
Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen bei der korrekten Abnahme Ihres Projektes.